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Rentner klaut Spargel – und verklagt den „Verräter“

Das Amtsgericht Brandenburg muss klären, ob ein ertappter mutmaßlicher Spargeldieb tatsächlich einen Kinnhaken versetzt bekommen hat.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte übt die Jagd aus im Revier des Spargelguts. Auf einer seiner Revierrunden im vergangenen Mai fällt ihm ein älteres Paar auf, das sich auf einem Maisacker im Spargelkomposthaufen bedient und die Feldfrucht in die mitgebrachten Kisten füllt.

Er weist die Rentner aus Genthin darauf hin, dass sie einen Diebstahl begehen. Denn die Stangen seien Eigentum des Spargelhofes Herrenhölzer.

Der aufmerksame Jäger kippte den Spargel aus der Kiste und informierte den Betriebsleiter. Das Rentnerpaar fuhr davon, alles schien erledigt. Doch einige Tage oder Wochen später entdeckte der Angeklagte das gleiche Auto und sah denselben Rentner, der wieder Spargel in einen Eimer gefüllt habe.

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