Im Rahmen der Unfallursache ergab sich für die aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten der Verdacht, dass der Fahrer körperlich nicht mehr in der Lage war, ein Auto sicher im Straßenverkehr führen zu können. Daher wurde der Führerschein des Mannes beschlagnahmt und ein entsprechender Bericht an das Straßenverkehrsamt gefertigt.