Im Januar war die Witwe rückwärts gegen ein Hoftor gefahren, hatte es demoliert. Schaden: 4000 Euro. Ohne die Polizei zu informieren, fuhr Marion davon. Allerdings bekam ein Nachbar die Fahr-Panne mit. Per Strafbefehl sollte sie über 1000 Euro Strafe zahlen und neun Monate laufen. Gegen den Bescheid legte die Seniorin Einspruch ein und trat vor den Richter.
„Laut Aktenlage haben Sie den Unfall angeblich nicht gehört. Aber es gibt genug andere Möglichkeiten, so was zu bemerken. Dazu bräuchte es aber ein Gutachten“, so der Jurist. Die sind teuer und dauern Zeit. So stellte der Richter das Verfahren ein.
Im Gegenzug zahlte Marion 4800 Euro an die Staatskasse. Den Führerschein hat sie inzwischen wieder.
Da ist man in Eile, weil man um 15:00 Uhr zum Kaffee geladen ist. Und dann behauptet so ein unverschämter Denunziant, dass man so eine Kleinigkeit wie den Einschlag von nem Tor ins Heck überhört hat. Man fährt seit 60 Jahren Automobil!! Unerhört! Könnte ja alles gewesen sein: Ein Luftballon, eine Taube, ein Kind (dessen flegelhafte Eltern dann ohnehin selbst schuld sind)… Wegen solchen Kleinigkeiten kann ich doch nicht jedes Mal aussteigen und nachsehen, Herr Richter.
