Obwohl die Frau nie in ihrem Leben einen Führerausweis besessen habe, gelinge es ihr immer wieder, „auf kreative Weise“ Autos zu beschaffen und herumzufahren. So schildert es die Staatsanwältin. Innerhalb von nur fünf Monaten, zwischen September 2024 und Februar 2025, wurde die Beschuldigte insgesamt siebenmal erwischt, jedes Mal am Lenkrad eines anderen Autos.
Die Autos gehörten ihrer verstorbenen Lebenspartnerin, sie borgte sich diese aus. Manche entwendete sie, andere waren im Besitz einer Firma, zu der sie einen Bezug hatte. Das Auto des sechsten Vorfalls kaufte sie sich sogar für 2000 Franken, nachdem sie kurz zuvor bereits fünfmal erwischt worden war.
Im Oktober 2024 schaffte sie es, das Strassenverkehrsamt zu täuschen, indem sie einen Mercedes auf den Namen ihrer verstorbenen Lebenspartnerin einlöste. Die Beschuldigte erweckte dabei den Eindruck, dass sie selbst diese Frau war, und verschwieg deren Tod fünf Monate zuvor. So bekam sie tatsächlich einen Fahrzeugausweis.
Die Delikte beging sie alle in der Probezeit einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten, zu der sie im Oktober 2023 vom Bezirksgericht Zürich wegen gewerbsmässigen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt worden war. Zwischen 2008 und 2022 hatte sie ein grosses Vermögen verschwiegen und Zusatzleistungen zur AHV bezogen. Der Deliktsbetrag an zu viel ausbezahlten Geldern betrug mindestens 335 000 Franken.
Rund eine halbe Million Franken konnten damals auf verschiedenen Bankkonten sichergestellt werden und wurden verwertet. Es gibt auch zwei weitere separate einschlägige Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führerausweis mittels Strafbefehlen.
