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Rentner stellen Wohnungen für Prostitution zur Verfügung

Das Kommissariat 34 (zuständig u.a. für Schleusungs- und Prostitutionsdelikte) führt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen vier deutsche Staatsangehörige (drei Männer und eine Frau im Alter von 42 bis 72 Jahren) wegen des Verdachts diverser Schleusungs- und Menschenhandelsdelikte zum Nachteil zahlreicher Frauen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass sie Wohnungen an überwiegend asiatische Frauen vermieteten, damit diese dort der Prostitution nachgehen konnten, obwohl sie nicht im Besitz einer erforderlichen Aufenthaltserlaubnis waren. Die genutzten Wohnungen befinden sich darüber hinaus im Sperrbezirk der Landeshauptstadt München, innerhalb dessen die Prostitutionsausübung generell verboten ist. 

Einem der Tatverdächtigen liegt zudem zur Last, entsprechende Wohnungen in Passau vermittelt zu haben, wobei er die Frauen auch aktiv aus dem europäischen Ausland nach Deutschland gebracht haben soll. 

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen wurden am 04.08.2026 in den Mittagsstunden an zehn Objekten in München (Prostitutionswohnungen und Wohnsitz eines Tatverdächtigen) sowie mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd an zwei Objekten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Wohnsitze von zwei Tatverdächtigen) Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts München vollzogen. Dabei waren insgesamt ca. 90 Polizeibeamte eingesetzt. 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I hat das Amtsgericht München gegen den 72-jährigen Tatverdächtigen Haftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige wurde daraufhin festgenommen und einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an. Gegen den 72-jährigen Tatverdächtigen und gegen die 64-jährige weibliche Tatverdächtige wurden zudem Vermögensarreste im hohen sechsstelligen Bereich vollzogen. 

In den zehn Prostitutionswohnungen wurden insgesamt zehn Frauen (6x vietnamesisch, 1x chinesisch, 2x deutsch, 1x tschechisch) und vier Freier angetroffen. Die asiatischen Frauen konnten allesamt keine gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, weshalb sie wegen des Verdachts der verbotenen Prostitutionsausübung und des unerlaubten Aufenthalts angezeigt wurden.

Insgesamt konnten zahlreiche Kommunikationsgeräte, Fahrzeuge, sowie Bargeld in einem niedrigen fünfstelligen Bereich beschlagnahmt bzw. gepfändet werden. 

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände, dauern an.

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/106891/index.html