„Eigentlich hatte Kater Leo schon ein Zuhause, doch eine 68-Jährige wollte sich damit nicht abfinden: Mit reichhaltiger Kost bewegte die Nachbarin das Tier zum Umzug. Und darf es nun behalten.“, so schreibt der Spiegel.
Wegen des systematischen sogenannten Anfütterns eines Katers in der Nachbarschaft ist eine Frau aus Zürich vor Gericht gekommen – hat eine Strafe aber abwenden können. Wie schweizerische Medien übereinstimmend berichten , hatte die heute 68-Jährige den ihrer Nachbarin gehörenden Kater „Leo“ über einen Zeitraum von zehn Monaten laufend gefüttert – und das, obwohl die eigentliche Besitzerin ihr das schriftlich untersagt hatte.
Für „Leo“ gab es offenbar nicht nur Futter – auch den Zeitpunkt seiner Mahlzeiten konnte das Tier sich nach Belieben aussuchen: Den Berichten zufolge programmierte die Rentnerin die Katzenklappe auf eine Weise um, dass „Leo“ jederzeit bei ihr ein und aus gehen konnte. Die eigentliche Besitzerin wartete den Angaben zufolge vergeblich mit ihrem Futter auf das Tier.
Es ist eben ein freier Markt.