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Radfahrerin totgefahren: 5.000 Euro Strafe für Rentner

Weil er eine Radfahrerin totgefahren hat, muss ein 78-jähriger Mann 5.000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Mühlhausen legte am Donnerstag im Urteil wegen fahrlässiger Tötung außerdem ein Fahrverbot von drei Monaten fest.

Die Strafrichterin folgte dem Antrag des Staatsanwalts und der Verteidigerin. Der Nebenklägervertreter hatte wegen eines gravierenden Fehlers und der Schwere der Pflichtverletzung eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Urteil war der Mann im Oktober 2025 „überaus unaufmerksam“ bei Rot über eine Kreuzung am Kiliansgraben in Mühlhausen gefahren. Die Ampel stand laut Gutachter schon vier Sekunden auf Rot, als das Auto die Haltelinie erreichte. Dabei erfasste der Autofahrer eine Radfahrerin, die die Straße bei Grün überqueren wollte. Die 47-jährige Frau wurde so schwer verletzt, dass sie kurz darauf im Krankenhaus starb.

Der Angeklagte habe die sich ändernden Ampelfarben nicht wahrgenommen und sei ungebremst über die rote Ampel gefahren, hieß es im Urteil.

Menschen kann man am kostengünstigsten im deutschen Straßenverkehr töten.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/nord-thueringen/unstrut-hainich/radfahrerin-tot-fahrlaessige-toetung-urteil-100.html