Wie in den meisten Fällen beginn die Geschichte eigentlich sehr harmlos. Im Umfeld der VR-Bank in Garmisch-Partenkirchen befand sich die 85-Jährige mit ihrem Wagen im Stau. Die Kolonne an der Enzianstraße wurde länger und länger, es ging nicht vorwärts. Auch die 86-jährige Dame wartete schon leicht ungeduldig. Sie stand mit ihrem Fahrzeug noch in einer Bucht, wollte raus. Plötzlich riss der Geduldsfaden. Sie fuhr mitten im Stau rückwärts los und berührte dabei leicht die Beifahrertür am Wagen der 85-Jährigen aus dem Kreisort. Nach einem kurzen Wortwechsel zwischen den beiden Seniorinnen setzte sich die Unfallverursacherin in ihr Auto und brauste davon. Das ließ sich die Geschädigte nicht bieten: „Die 85-Jährige hat die Ältere verfolgt“, bestätigte Richterin Beuting.
Mit viel Geschick gelang es der Verfolgerin, die Spur der flüchtigen Dame aufzunehmen. Die Verfolgungsjagd dürfte nicht ganz im Stile amerikanischer Gangsterkomödien abgelaufen sein, dennoch schaffte es das Unfallopfer, der 86-Jährigen bis zu deren Haus im Ortsteil Partenkirchen auf den Fersen zu bleiben. Vorgefunden hat sie dort allerdings nur noch das Fahrzeug der Verursacherin. „Die beiden sind nicht mehr aufeinandergetroffen“, sagte Beuting. Dafür durfte sich die Polizei in der Folge mit der Sache beschäftigen.Die Richterin hatte nun zwei Themen zu klären: Zum einen, ob der Führerscheinentzug rechtens war. Die Fahrerlaubnis war der Frau wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gleich im Februar genommen worden. Zum anderen ging es um die Umstände des Vorfalls. „War es bemerkbar oder nicht“, fragte sich Beuting. Obwohl die Beschuldigte schwerhörig ist, ging die Richterin davon aus, dass sie den Rempler an der Autotür mitbekommen haben muss. Somit gab es kaum eine Chance, das Strafmaß herunterzusetzen.