Der U-Bahn-Schubser von München muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der 70-Jährige hatte vergangenen Sommer ein Mädchen vor eine U-Bahn gestoßen.
Die Strafkammer bescheinigte ihm aggressives und selbstgerechtes Verhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord und fünf Jahre Haft plädiert. Das Opfer hatte Glück: Das Mädchen geriet durch den Rempler zwar zwischen zwei Waggons, wurde aber zurück auf den Bahnsteig geschleudert und überlebte die Attacke mit Prellungen.
Der 70-Jährige hatte die Tat gestanden, aber beteuert, er habe sich bedrängt gefühlt und sich aus Angst heraus Platz verschafft. Die Strafkammer glaubte ihm nicht. Das Opfer habe ihm keinen Anlass für die Tat gegeben, betonte der Richter. D. sei bereits über die Kinder verärgert gewesen, die im U-Bahnhof spielten und habe die 13-Jährige geschubst, weil er sich darüber geärgert habe, dass sie auf dem Sicherheitsstreifen gelaufen sei.Der Angeklagte sei sehr auf die Einhaltung von Normen bedacht und fordere dies in einer selbstgerechten Art auch von anderen ein, sagte der Richter. Auch sei das Verhalten des Rentners keine Abwehrbewegung gewesen. Er sei auf das Mädchen zugegangen, nicht umgekehrt. „Das war kein Schubser, sondern ein Stoß“, sagte der Vorsitzende Richter.
Direkt nach der Tat hatte der Rentner sich noch mit den Worten „selber Schuld“ in die U-Bahn gesetzt und war davongefahren.
https://www.stern.de/panorama/muenchen-haftstrafe-fuer-u-bahn-schubser-3424940.html
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/munchner-u-bahn-schubser-gesteht-tat-1730083.html