Potsdam/Cottbus (dpa/bb) – Nach einer Gerichtsentscheidung kann ein Angehöriger der „Reichsbürger“-Bewegung nicht verlangen, dass ihm die Rente bar ausgezahlt wird. Für das Anliegen des Rentners gibt es nach Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg keine Rechtsgrundlage, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Nach den Angaben hatte ein 65-Jähriger aus dem Landkreis Dahme-Spreewald im Eilverfahren die Barauszahlung erzwingen wollen.
Der Rentner verfügt laut Gericht über keine gültigen Personaldokumente und kein Bankkonto. Die zuständige Meldebehörde hatte es im Sommer abgelehnt, dem Mann einen Ausweis auszustellen, da er verlangt hatte, als Staatsangehörigkeit „Freistaat Preußen“ einzutragen. Daraufhin beantragte der 65-Jährige eine Barauszahlung der Rente. Dies wurde ihm verwehrt.
Erst den Staat nicht anerkennen, und dann Bargeld wollen.