Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der Parkwächter (74) den Beifahrer eines Pkw (51) wiederholt durch die offene Autotür getreten haben.
Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der Parkwächter (74) den Beifahrer eines Pkw (51) wiederholt durch die offene Autotür getreten haben.