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Rentner überfährt Kind, Fahrerflucht, Freispruch

„Ein Autofahrer rast vor einer Dortmunder Grundschule über Rot, erfasst einen Jungen und fährt einfach weiter. Bestraft wird er dafür nicht.“, berichtet die WAZ.

„Mein Mandant kann sich nicht erinnern, deshalb kann er auch keine Angaben zur Sache machen“, erklärt sein Verteidiger Ulrich Wittling.

Als die Polizei plötzlich auftauchte, seinen Führerschein beschlagnahmte und ihn vorläufig festnahm, sei er ganz überrascht gewesen. Von einem Unfall habe er nichts mitbekommen.

Daraus ergibt sich die Kernfrage, ob K. hätte wissen können oder gar müssen, dass er sich in dieser geistigen Verfassung nicht mehr hinters Steuer setzen darf. Aus ärztlichen Befunden hätte der 84-Jährige seine kognitiven Defizite jedenfalls nicht herleiten können, da er sich seit Jahren keiner medizinischen Untersuchung oder Behandlung mehr unterzogen hatte.

Es wäre möglich, dass K.s Demenz zum Zeitpunkt des Unfalls bereits so weit fortgeschritten war wie zum Zeitpunkt der medizinischen Tests – womit er als schuldunfähig zu betrachten sei.

Sohn und Ehefrau des Beklagten möchten sich vor Gericht nicht äussern.

https://www.waz.de/lokales/dortmund/article408948652/schueler-von-auto-mitgeschleift-84-jaehriger-freigesprochen.html