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Kategorie: Strassenverkehr

Rentnerin (77) durchbricht Parkhaus-Fassade

Eine 77-jährige Autofahrerin hat in Zwickau bei der Ausfahrt aus einem Parkhaus aus Versehen Gas gegeben und eine vergitterte Wand durchbrochen.

Die Rentnerin habe versucht, mit ihrem Parkticket die Schranke des Parkhauses zu öffnen und sei dabei mit dem Fuß auf das Gaspedal ihres Nissan mit Automatikgetriebe gekommen.

Sie sei mit Vollgas durch die Schranke und die vergitterte Außenwand des Parkhauses gefahren und nach etwa einer halben Autolänge steckengeblieben.

https://www.bild.de/regional/chemnitz/chemnitz-news/an-schranke-aus-versehen-gas-gegeben-rentnerin-77-durchbricht-parkhaus-fassade-57485880.bild.html

Rentner (72) schlägt Kind in Mügeln

Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich nun ein 72-jähriger Mann aus Mügeln verantworten. Der Mann fuhr am Dienstagabend gegen 17.45 Uhr mit seinem Fahrrad von der Schloßstraße in Richtung Volksgutweg. Dabei habe er einen Rad-/Fußweg genutzt, der über eine kleine Steinbrücke (…) führt, teilte die Polizei mit. (…)

Offenbar damit ihm Platz gemacht wird, habe der 72-Jährige dann die Anwesenden angebrüllt, berichtete die Polizei weiter. Als eines der Kinder nicht sofort reagierte, habe der Mann zunächst sein Rad über die Brücke geschoben und es abgestellt. Dann sei er zurückgegangen und habe dem Kind mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Das Kind sei ins Straucheln geraten und wäre fast in die Döllnitz gefallen.

Einem anderen Kind warf er laut Polizei aus kurzer Distanz eine Bluetooth-Box, an welcher ein Schaden von etwa 80 Euro entstand, an den Hinterkopf. Der Junge wurde verletzt und musste später ambulant behandelt werden.

Er hat verstanden: Diese Kinder werden ihn eines Tages ersetzen.

https://www.lvz.de/lokales/nordsachsen/oschatz/rentner-schlaegt-kind-in-muegeln-polizei-ermittelt-2ZCMDADLGXJAQIAS6YQRKKBAWU.html

Rentner betrunken auf Rasenmäher unterwegs

Weil er betrunken auf einem Rasenmäher unterwegs war, ist ein 57-jähriger Rentner in Düsseldorf zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der Mann hatte zuvor gegen einen Strafbefehl über 200 Euro Einspruch eingelegt und war vor das Amtsgericht gezogen.

Der Platz, auf dem ihn die Polizei erwischt habe, sei privat, argumentierte er. Doch die Richterin überzeugte das nicht.

Da der Platz öffentlich zugänglich sei, dürfe er dort nicht mit 1,6 Promille im Blut herumfahren, belehrte sie ihn und verdoppelte die ursprüngliche Strafe.

https://www.aachener-zeitung.de/region-nrw/rentner-betrunken-auf-rasenmaher-unterwegs/2892079.html