Es gibt wohl wenige Reisegruppen, die auf den ersten Blick biederer und harmloser daherkommen als jene helvetischen Touristen, die im November 2023 durch das Hochland von Chile tingeln. Die Teilnehmer der Gruppe sind vorwiegend Rentnerinnen und Rentner aus dem Zürcher Oberland. Organisiert hat die Reise eine Kirchgemeinde. Als Reiseleiterin fungiert eine Pfarrerin.
Was die Staatsanwaltschaft der Pfarrerin vorwirft, liest sich allerdings weniger milde: Der Streit eskaliert, weil der Ehefrau des Rentners schlecht geworden ist. Die Pfarrerin, mit der Frau befreundet, will sich um diese kümmern. Vom Mittelgang aus streckt die Pfarrerin ihren Arm zur Freundin aus, am Gesicht des sitzenden Rentners vorbei. Dieser stört sich daran derart, dass er die Pfarrerin am Arm ergreift.
Als Reaktion darauf schildert die Anklageschrift eine Art Hebelgriff, den die Pfarrerin offenbar im Repertoire hat. Sie habe den Daumen des Rentners gepackt und ihn gewaltsam auf dessen Oberschenkel gedrückt. Derart fest, dass der Rentner verletzt worden sei. Der Daumen habe später in der Schweiz operiert werden müssen. Die Pfarrerin habe die Verletzungen in Kauf genommen, schreibt der Staatsanwalt, der zum Prozess erst gar nicht erscheint.
Die Pfarrerin bestreitet vor Gericht allerdings, den Finger des Rentners gepackt zu haben. Der Rentner habe ihre Hand die längste Zeit nach unten gedrückt, sie habe laut geschrien. Erst dann sei ein zweiter Reiseleiter eingeschritten.
Der Rentner, der als Privatkläger ohne Anwalt vor Gericht erscheint, trägt noch immer einen Verband am rechten Daumen. Der ehemalige Elektroingenieur hat durchaus Erfahrung mit der Justiz. Einmal prozessierte er bis vor Bundesgericht gegen das geplante Fernwärmenetz seiner Gemeinde und verlor.
Von der Pfarrerin verlangt er 5328 Franken Schadenersatz. So viel habe die Krankenkasse für die medizinischen Eingriffe an seinem Daumen bezahlen müssen. Dazu fordert er 20.000 Franken Genugtuung. Und vor allem hält er nochmals eine andere Version des Geschehens bereit. Schuld seien nämlich die Kokablätter gewesen, die die Pfarrerin grosszügig an die Schweizer Senioren verteilt hatte, um damit die Höhenkrankheit in den Griff zu bekommen.
Die Ehefrau stützte in der Einvernahme die Version ihres Mannes. Die Pfarrerin habe mit Kokablättern herumgefuchtelt. Eine Aussage, der die Pfarrerin widerspricht. Die Ehefrau habe ihren Kopf die längste Zeit auf dem Vordersitz abgestützt und darum gar nichts gesehen.
Der Rentner wiederum wittert überall Gegner. Auf der Kirchgemeinde habe man ihn ausgelacht. Einen unentgeltlichen Rechtsbeistand für den Prozess habe er auch nicht bekommen. Und vor allem sei die Schweizer Justiz wegen der Kokablätter untätig geblieben.
Die Pfarrerin habe in Notwehr gehandelt. Die Fixierung ihrer Hand sei vom Rentner ausgegangen. Die Pfarrerin müsse sich nicht betatschen lassen, sagt deren Anwältin und fügt an: „Sein Machogehabe zeigt sich auch, wenn er denkt, er müsse für seine eigene Frau sprechen.“ Der Rentner suche nun einfach nach einem Grund für sein damaliges Verhalten.
Die Ermittlungen wegen der Betäubungsmittel sind laut dem Richter eingestellt worden, da der Kokakonsum in dem Mass in Chile erlaubt sei. Für den Rentner gibt es weder Schadenersatz noch Genugtuung.
Vielen Dank an unsere Kontaktperson in der Schweiz für diesen Hinweis!

