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Rentnergewalt.de Posts

Haftstrafe für U-Bahn-Schubser (70)

Der U-Bahn-Schubser von München muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der 70-Jährige hatte vergangenen Sommer ein Mädchen vor eine U-Bahn gestoßen.

Die Strafkammer bescheinigte ihm aggressives und selbstgerechtes Verhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord und fünf Jahre Haft plädiert. Das Opfer hatte Glück: Das Mädchen geriet durch den Rempler zwar zwischen zwei Waggons, wurde aber zurück auf den Bahnsteig geschleudert und überlebte die Attacke mit Prellungen.
Der 70-Jährige hatte die Tat gestanden, aber beteuert, er habe sich bedrängt gefühlt und sich aus Angst heraus Platz verschafft. Die Strafkammer glaubte ihm nicht. Das Opfer habe ihm keinen Anlass für die Tat gegeben, betonte der Richter. D. sei bereits über die Kinder verärgert gewesen, die im U-Bahnhof spielten und habe die 13-Jährige geschubst, weil er sich darüber geärgert habe, dass sie auf dem Sicherheitsstreifen gelaufen sei.

Der Angeklagte sei sehr auf die Einhaltung von Normen bedacht und fordere dies in einer selbstgerechten Art auch von anderen ein, sagte der Richter. Auch sei das Verhalten des Rentners keine Abwehrbewegung gewesen. Er sei auf das Mädchen zugegangen, nicht umgekehrt. „Das war kein Schubser, sondern ein Stoß“, sagte der Vorsitzende Richter.

Direkt nach der Tat hatte der Rentner sich noch mit den Worten „selber Schuld“ in die U-Bahn gesetzt und war davongefahren.

https://www.stern.de/panorama/muenchen-haftstrafe-fuer-u-bahn-schubser-3424940.html

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/munchner-u-bahn-schubser-gesteht-tat-1730083.html

Nach der Tat: Mörder flieht mit Rollator

Der Täter, ein 77-jähriger gehbehinderter Rentner, ist am Tatort kein Unbekannter. Oft schon geriet er mit Passanten und Wartenden aneinander: Als passionierter Leergutsammler nahm er Leuten oft halbvolle Bierflaschen weg, schüttete den Rest aus und gab die Flaschen dann am Bahnhofskiosk „happyshop“ ab. Verständlich, dass er sich damit nicht beliebt machte. So passiert auch am Mittwoch dem 9.Juli, der Vortag der Tat. Der Rentner nimmt seinem späteren Opfer drei fast leere Bierflaschen ab, die beiden geraten in heftigen Streit. Am Ende schlägt der 47-jährige dem Alten ins Gesicht.

Der Tag darauf: Es ist Donnerstagnachmittag. Der Bahnhofsvorplatz Legienstrasse ist kaum belebt. Der 47-jährige genießt seinen Feierabend und steht mit einem Bekannten in der Nähe des Bahnhofkiosks. Langsam geht der 77-jähige auf ihn zu. Als er neben ihm steht, zieht er ein Messer und sticht zu. Er trifft sein Opfer knapp unterhalb der Rippenbögen Richtung Herz. Dann flüchtet er mit seinem Gehwagen in den Bahnhof und steigt in eine stadtauswärts fahrende Bahn. Weit kommt er nicht. Augenzeugen haben umgehend die Polizei alarmiert. Drei Stationen weiter am U-Bahnhof Steinfurther Allee wird er festgenommen, das Messer trägt er noch bei sich. Wie sich später herausstellte hat er die Tat in völlig nüchternem Zustand begangen.

Das Opfer wurde nach der Attacke umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Trotz Notoperation erlag der Mann, ein Angestellter der Hamburger Stadtreinigung, am Freitagvormittag seinen schweren inneren Verletzungen.

https://www.mordort.de/morddetail/nach-der-tat-moerder-flieht-mit-rollator-10072008-mid-215__blAJhwg4L3nc6

Wegen Hausverbot mit Gaspistole geschossen

Am vergangenen Samstag, gegen 14.35 Uhr, kam ein 76 Jahre alter Rentner in alkoholisiertem Zustand zu einer Trinkhalle im Wendelsweg, zog eine silberfarbene Pistole und hielt sie dem 52-jährigen Betreiber der Trinkhalle durch den Fensterbereich direkt vor das Gesicht. Dieser schlug reflexartig mit einem Aschenbecher auf die Hand des Rentners worauf sich ein Schuss löste. Obwohl durch den Schlag die Pistole auf den Boden fiel, nahm sie der Rentner erneut auf und bedrohte wieder den Trinkhallenbetreiber. Diesmal konnte der Bedrohte die Waffe ergreifen und sie später der herbeigerufenen Polizei übergeben.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/740252

Rentner betrunken auf Rasenmäher unterwegs

Weil er betrunken auf einem Rasenmäher unterwegs war, ist ein 57-jähriger Rentner in Düsseldorf zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der Mann hatte zuvor gegen einen Strafbefehl über 200 Euro Einspruch eingelegt und war vor das Amtsgericht gezogen.

Der Platz, auf dem ihn die Polizei erwischt habe, sei privat, argumentierte er. Doch die Richterin überzeugte das nicht.

Da der Platz öffentlich zugänglich sei, dürfe er dort nicht mit 1,6 Promille im Blut herumfahren, belehrte sie ihn und verdoppelte die ursprüngliche Strafe.

https://www.aachener-zeitung.de/region-nrw/rentner-betrunken-auf-rasenmaher-unterwegs/2892079.html