Der 69-jähriger Rentner Michael W. steht seit Mittwoch als Kopf einer Gruppe Drogenhändler vor Gericht. Er soll „in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen“ Kokain, Amphetamine und Cannabis verkauft haben.
Der 69-jähriger Rentner Michael W. steht seit Mittwoch als Kopf einer Gruppe Drogenhändler vor Gericht. Er soll „in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen“ Kokain, Amphetamine und Cannabis verkauft haben.
Ramersdorf/ Perlach – Am Montag gegen 11.50 Uhr war eine dunkelhäutige 38-Jährige in der U2 Richtung Messestadt Ost mit ihrem Sohn an der Hand unterwegs. Das Kind drückte gegen den Türöffner der U-Bahn, woraufhin sich ein 73-Jähriger heftig darüber aufregte und der Frau sagte, dass die U-Bahn kein Kinderspielplatz sei. „Unter Hitler“ hätte es das nicht gegeben hätte, äußerte er weiter. Anschließend schlug er der Frau mit der Faust ins Gesicht.
In Osnabrück wurde eine 85-jährige ertappt, die den Lack von 14 Autos zerkratzt hatte. Eine bayrische Seniorengruppe entführte ihren ehemaligen Steuerberater und hielt ihn gefangen, bis Polizisten ihn befreien konnten. Großmütter, die Geschenke für ihre Enkel stehlen, Großväter, die mit Drogenverkäufen ihre schmale Rente aufbessern – Straftäter im Seniorenalter erscheinen auf den ersten Blick harmloser als Jugendbanden. Schließlich begeht kaum ein Ü-60-Täter brutale Verbrechen wie Raub, Mord, Totschlag oder Vergewaltigung. Doch selbst das kommt vor, wie der Fall eines 81-jährigen Rentners aus Völklingen beweist: Im Sommer 2011 erschoss er seinen Mieter und dessen Ehefrau mit einer Schrotflinte – im Streit um die Wasserrechnung.
Ältere Täter erregen enorme mediale Aufmerksamkeit, doch wissenschaftlich untersucht ist ihr widerrechtliches Gebaren kaum. Kriminologische Studien konzentrieren sich meist auf Jugendliche und junge Erwachsene – und wenn sie Senioren betrachten, dann als Opfer von Verbrechen. Grund genug für das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, die rüstigen Rentner auf Abwegen einmal genauer zu beleuchten. Die Soziologin Franziska Kunz hat untersucht, wie oft Senioren straffällig werden und was sie sich zuschulden kommen lassen.
Vollständiger Bericht: https://www.wissenschaft.de/gesellschaft-psychologie/die-grauen-ganoven/
Der U-Bahn-Schubser von München muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der 70-Jährige hatte vergangenen Sommer ein Mädchen vor eine U-Bahn gestoßen.
Die Strafkammer bescheinigte ihm aggressives und selbstgerechtes Verhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord und fünf Jahre Haft plädiert. Das Opfer hatte Glück: Das Mädchen geriet durch den Rempler zwar zwischen zwei Waggons, wurde aber zurück auf den Bahnsteig geschleudert und überlebte die Attacke mit Prellungen.
Der 70-Jährige hatte die Tat gestanden, aber beteuert, er habe sich bedrängt gefühlt und sich aus Angst heraus Platz verschafft. Die Strafkammer glaubte ihm nicht. Das Opfer habe ihm keinen Anlass für die Tat gegeben, betonte der Richter. D. sei bereits über die Kinder verärgert gewesen, die im U-Bahnhof spielten und habe die 13-Jährige geschubst, weil er sich darüber geärgert habe, dass sie auf dem Sicherheitsstreifen gelaufen sei.Der Angeklagte sei sehr auf die Einhaltung von Normen bedacht und fordere dies in einer selbstgerechten Art auch von anderen ein, sagte der Richter. Auch sei das Verhalten des Rentners keine Abwehrbewegung gewesen. Er sei auf das Mädchen zugegangen, nicht umgekehrt. „Das war kein Schubser, sondern ein Stoß“, sagte der Vorsitzende Richter.
Direkt nach der Tat hatte der Rentner sich noch mit den Worten „selber Schuld“ in die U-Bahn gesetzt und war davongefahren.
https://www.stern.de/panorama/muenchen-haftstrafe-fuer-u-bahn-schubser-3424940.html
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/munchner-u-bahn-schubser-gesteht-tat-1730083.html
Der Täter, ein 77-jähriger gehbehinderter Rentner, ist am Tatort kein Unbekannter. Oft schon geriet er mit Passanten und Wartenden aneinander: Als passionierter Leergutsammler nahm er Leuten oft halbvolle Bierflaschen weg, schüttete den Rest aus und gab die Flaschen dann am Bahnhofskiosk „happyshop“ ab. Verständlich, dass er sich damit nicht beliebt machte. So passiert auch am Mittwoch dem 9.Juli, der Vortag der Tat. Der Rentner nimmt seinem späteren Opfer drei fast leere Bierflaschen ab, die beiden geraten in heftigen Streit. Am Ende schlägt der 47-jährige dem Alten ins Gesicht.
Der Tag darauf: Es ist Donnerstagnachmittag. Der Bahnhofsvorplatz Legienstrasse ist kaum belebt. Der 47-jährige genießt seinen Feierabend und steht mit einem Bekannten in der Nähe des Bahnhofkiosks. Langsam geht der 77-jähige auf ihn zu. Als er neben ihm steht, zieht er ein Messer und sticht zu. Er trifft sein Opfer knapp unterhalb der Rippenbögen Richtung Herz. Dann flüchtet er mit seinem Gehwagen in den Bahnhof und steigt in eine stadtauswärts fahrende Bahn. Weit kommt er nicht. Augenzeugen haben umgehend die Polizei alarmiert. Drei Stationen weiter am U-Bahnhof Steinfurther Allee wird er festgenommen, das Messer trägt er noch bei sich. Wie sich später herausstellte hat er die Tat in völlig nüchternem Zustand begangen.
Das Opfer wurde nach der Attacke umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Trotz Notoperation erlag der Mann, ein Angestellter der Hamburger Stadtreinigung, am Freitagvormittag seinen schweren inneren Verletzungen.
Hessens renitente Rentner rüsten auf. Da hilft nur noch eins: Altenlandverschickung.
Ein Beitrag aus der „Die Wahrheit“ Kolumne der TAZ.
Am vergangenen Samstag, gegen 14.35 Uhr, kam ein 76 Jahre alter Rentner in alkoholisiertem Zustand zu einer Trinkhalle im Wendelsweg, zog eine silberfarbene Pistole und hielt sie dem 52-jährigen Betreiber der Trinkhalle durch den Fensterbereich direkt vor das Gesicht. Dieser schlug reflexartig mit einem Aschenbecher auf die Hand des Rentners worauf sich ein Schuss löste. Obwohl durch den Schlag die Pistole auf den Boden fiel, nahm sie der Rentner erneut auf und bedrohte wieder den Trinkhallenbetreiber. Diesmal konnte der Bedrohte die Waffe ergreifen und sie später der herbeigerufenen Polizei übergeben.
Weil er betrunken auf einem Rasenmäher unterwegs war, ist ein 57-jähriger Rentner in Düsseldorf zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Der Mann hatte zuvor gegen einen Strafbefehl über 200 Euro Einspruch eingelegt und war vor das Amtsgericht gezogen.
Der Platz, auf dem ihn die Polizei erwischt habe, sei privat, argumentierte er. Doch die Richterin überzeugte das nicht.
Da der Platz öffentlich zugänglich sei, dürfe er dort nicht mit 1,6 Promille im Blut herumfahren, belehrte sie ihn und verdoppelte die ursprüngliche Strafe.
https://www.aachener-zeitung.de/region-nrw/rentner-betrunken-auf-rasenmaher-unterwegs/2892079.html